Das Folgerecht, auch droit de suite genannt, ist ein Urheberrecht und bezeichnet eine Gebühr, die nach europäischem und nationellem Recht (2001/84/EG) beim Weiterverkauf von Kunstwerken an den Künstler und seine Erben abgegeben werden muss.
Die Gebühr wird auf den Zuschlagspreis berechnet und über die Rechnung beglichen. Sie beträgt höchstens 5% des Zuschlagspreises. Die Berechnung funktioniert in allen Ländern fast gleich. Falls Sie mehr lesen wollen:
- BUS für schwedische Auktionshäuser
- Deutsche Auktionshäuser (Seite auf Deutsch)
- Copydan für dänische Auktionshäuser (Seite auf Dänisch)
Ob ein Folgerecht zu entrichten ist oder nicht wird immer automatisch auf der jeweiligen Objektseite auf Auctionet angezeigt.
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie über die Webseite von "Bildkunst" einholen.
Bildkunst-Website.